Groowe Groowe BETA / Newsroom
⏱ News is delayed by 15 minutes. Sign in for real-time access. Sign in

IQM und Real Asset Acquisition Corp. geben die vertrauliche Einreichung eines Entwurfs der Registrierungserklärung auf Formular F-4 im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss bekannt

businesswire.com

IQM und Real Asset Acquisition Corp. geben die vertrauliche Einreichung eines Entwurfs der Registrierungserklärung auf Formular F-4 im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss bekannt PRINCETON, New Jersey & ESPOO, Finnland--( BUSINESS WIRE)--IQM Finland Oy, ein weltweit führender Anbieter von vor Ort eingesetzten Full-Stack-Supraleiter-Quantencomputern („IQM“, „IQM Quantum Computers“ oder das „Unternehmen“), und Real Asset Acquisition Corp., eine Zweckgesellschaft (Nasdaq: RAAQ) („RAAQ“), gaben heute die vertrauliche Einreichung des Entwurfs der Registrierungserklärung auf Formular F-4 (die „Registrierungserklärung“) bekannt, die von IQM bei der US-Börsenaufsichtsbehörde („SEC“) im Zusammenhang mit ihrem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingereicht wurde.

Die Einreichung der Registrierungserklärung stellt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zum Abschluss des geplanten Unternehmenszusammenschlusses dar, durch den IQM zu einem börsennotierten Unternehmen wird.

Der Unternehmenszusammenschluss steht weiterhin unter dem Vorbehalt der Zustimmung der RAAQ-Aktionäre, der Wirksamerklärung der Registrierungserklärung durch die SEC sowie weiterer üblicher Abschlussbedingungen. Der Unternehmenszusammenschluss wird voraussichtlich Mitte 2026 abgeschlossen sein.

IQM verfolgt ein vertikal integriertes Geschäftsmodell und verfügt über eine einzigartige Kombination aus proprietärer Infrastruktur – von eigenen Chip-Design-Tools und Software-Entwicklerplattformen bis hin zu einer Quantenchip-Fabrik, einer Montagelinie und einem Rechenzentrum. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, seine Innovationszyklen zu beschleunigen, seinen Kunden erstklassige Quantencomputing-Lösungen anzubieten und das Quanten-Ökosystem zu fördern.

Über IQM Quantum Computers

IQM Finland Oy („IQM“, „IQM Quantum Computers“, „Unternehmen“) ist ein weltweit führender Anbieter von supraleitenden Quantencomputern und stellt Forschungsinstituten, Universitäten, Hochleistungsrechenzentren und nationalen Laboren weltweit Full-Stack-Quantensysteme sowie Zugang zu einer Cloud-Plattform bereit. Das On-Premises-Bereitstellungsmodell von IQM ermöglicht Kunden den direkten Besitz und die Kontrolle über ihre Quanteninfrastruktur. IQM wurde 2018 gegründet, hat seinen Hauptsitz in Finnland und beschäftigt über 350 Mitarbeiter. IQM ist in Europa, Asien und Nordamerika tätig und hat Pläne angekündigt, das erste börsennotierte europäische Quantenunternehmen an einer großen US-Börse zu werden, sowie eine Doppelnotierung an der Börse von Helsinki in Erwägung zu ziehen.

Weitere Informationen über den geplanten Unternehmenszusammenschluss und wo diese zu finden sind

Im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss zwischen IQM und RAAQ hat IQM vertraulich eine Registrierungserklärung auf Formular F-4 (die „Registrierungserklärung“) bei der SEC eingereicht und beabsichtigt, diese öffentlich einzureichen; diese wird eine vorläufige Vollmachtserklärung von RAAQ und einen vorläufigen Prospekt von IQM enthalten. Nachdem die Registrierungserklärung von der SEC für wirksam erklärt wurde, wird RAAQ die endgültige Vollmachtserklärung/den endgültigen Prospekt bezüglich des geplanten Unternehmenszusammenschlusses an seine Aktionäre zum Stichtag versenden, der für die Abstimmung auf der außerordentlichen Hauptversammlung seiner Aktionäre (die „außerordentliche Hauptversammlung“) festgelegt wird. Die Registrierungserklärung, einschließlich der darin enthaltenen Vollmachtserklärung/des darin enthaltenen Prospekts, wird wichtige Informationen über den geplanten Unternehmenszusammenschluss und die anderen Angelegenheiten enthalten, über die auf der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt werden soll. Diese Mitteilung enthält nicht alle Informationen, die im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss berücksichtigt werden sollten, und ist nicht dazu bestimmt, als Grundlage für eine Anlageentscheidung oder eine sonstige Entscheidung in Bezug auf diese Angelegenheiten zu dienen. RAAQ und IQM können bei der SEC auch weitere Dokumente bezüglich des geplanten Unternehmenszusammenschlusses einreichen. Den Aktionären von RAAQ und anderen interessierten Personen wird empfohlen, die Registrierungserklärung, einschließlich der darin enthaltenen vorläufigen Vollmachtserklärung/des darin enthaltenen vorläufigen Prospekts, deren Änderungen sowie die endgültige Vollmachtserklärung/den endgültigen Prospekt und andere im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss eingereichte Dokumente zu lesen, sobald diese verfügbar sind, da diese Unterlagen wichtige Informationen über RAAQ, IQM und den geplanten Unternehmenszusammenschluss enthalten. Aktionäre von RAAQ können Kopien der Registrierungserklärung, einschließlich der darin enthaltenen vorläufigen oder endgültigen Vollmachtserklärung/des darin enthaltenen vorläufigen oder endgültigen Prospekts, sowie der anderen Dokumente, die von RAAQ und IQM bei der SEC eingereicht wurden oder eingereicht werden, sobald diese verfügbar sind, kostenlos auf der Website der SEC unter www.sec.gov abrufen.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Mitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im Sinne der US-amerikanischen Bundeswertpapiergesetze und „zukunftsgerichtete Informationen“ im Sinne der geltenden Wertpapiergesetze außerhalb der USA (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“). Zukunftsgerichtete Aussagen sind möglicherweise an Begriffen wie „schätzen“, „planen“, „prognostizieren“, „vorhersagen“, „beabsichtigen“, „werden“, „erwarten“, „voraussehen“, „glauben“, „anstreben“, „anstreben“, „fortsetzen“, „könnte“, „möglicherweise“, „vielleicht“, „möglich“, „potenziell“, „vorhersagen“ oder ähnlichen Ausdrücken, die zukünftige Ereignisse oder Trends vorhersagen oder andeuten oder die keine Aussagen über historische Sachverhalte darstellen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf aktuellen Schätzungen und Annahmen, die zwar von IQM und dessen Management sowie gegebenenfalls von RAAQ und dessen Management als angemessen erachtet werden, jedoch von Natur aus unsicher sind. Zu diesen Aussagen gehören: der erfolgreiche Abschluss und die potenziellen Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses sowie Erwartungen hinsichtlich seiner Bedingungen und seines Zeitplans; die Börsen, an denen die Wertpapiere von IQM voraussichtlich gehandelt werden; die Fähigkeit von IQM, seine Hardware und Software zu vermarkten; die Erwartung, dass IQM die Infrastruktur aufbaut, die das Wachstum von Quantenökosystemen ermöglicht; und das Wertsteigerungspotenzial von IQM.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht als Garantie, Zusicherung, Vorhersage oder definitive Feststellung von Tatsachen oder Wahrscheinlichkeiten gedacht und dürfen nicht als solche herangezogen werden. Tatsächliche Ereignisse und Umstände sind schwer oder unmöglich vorherzusagen und werden von den Annahmen abweichen, von denen viele außerhalb der Kontrolle von IQM und RAAQ liegen.

Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und Annahmen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse des von IQM geplanten Unternehmenszusammenschlusses, das Aktivitätsniveau, die Leistung oder die Erfolge wesentlich von den in solchen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck gebrachten zukünftigen Ergebnissen, dem Aktivitätsniveau, der Leistung oder den Erfolgen abweichen. Zu diesen Risiken und Ungewissheiten gehören: dass IQM eine neue Technologie verfolgt, die mit erheblichen technischen Herausforderungen konfrontiert ist und möglicherweise keine Kommerzialisierung oder Marktakzeptanz erreicht; die historischen Nettoverluste und die begrenzte Betriebsgeschichte von IQM; die Erwartungen von IQM hinsichtlich der zukünftigen finanziellen Leistung, des Kapitalbedarfs und der Wirtschaftlichkeit der Einheiten; die Verwendung und Berichterstattung von Geschäfts- und Betriebskennzahlen durch IQM; das Wettbewerbsumfeld von IQM; die Abhängigkeit von IQM von Mitgliedern der Geschäftsleitung und die Fähigkeit des Unternehmens, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten; den potenziellen Bedarf an zusätzlicher Finanzierung in der Zukunft; die Konzentration der Einnahmen von IQM auf Verträge mit staatlichen oder staatlich finanzierten Einrichtungen; die Fähigkeit von IQM, das Wachstum zu steuern und seine Geschäftstätigkeit auszuweiten; potenzielle zukünftige Akquisitionen oder Investitionen in Unternehmen, Produkte, Dienstleistungen oder Technologien; IQMs Abhängigkeit von strategischen Partnern und anderen Dritten; IQMs Fähigkeit, seine Rechte an geistigem Eigentum aufrechtzuerhalten, zu schützen und zu verteidigen; Risiken im Zusammenhang mit Datenschutz, Datensicherheit oder Cybersicherheitsvorfällen und den damit verbundenen Vorschriften; die Nutzung, Verbreitungsrate und Regulierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen; Unsicherheiten oder Änderungen in Bezug auf Gesetze und Vorschriften; Unsicherheiten oder Änderungen in Bezug auf Steuern, Handelsbedingungen und das makroökonomische Umfeld; die Fähigkeit von IQM, die interne Kontrolle über die Finanzberichterstattung aufrechtzuerhalten und ein börsennotiertes Unternehmen zu führen; die Möglichkeit, dass erforderliche Genehmigungen der Aktionäre und Aufsichtsbehörden für den geplanten Unternehmenszusammenschluss verzögert werden oder nicht erteilt werden, was sich nachteilig auf das fusionierte Unternehmen oder die erwarteten Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses auswirken könnte; das Risiko, dass Aktionäre von RAAQ sich für die Rücknahme ihrer Aktien entscheiden könnten, wodurch das fusionierte Unternehmen nicht über ausreichende Barmittel zur Umsetzung seiner Geschäftspläne verfügen würde; das Eintreten von Ereignissen, Änderungen oder anderen Umständen, die zur Beendigung der Vereinbarung über den Unternehmenszusammenschluss führen könnten; der Ausgang von Gerichtsverfahren oder behördlichen Untersuchungen, die gegen IQM oder RAAQ eingeleitet werden könnten; das Ausbleiben der erwarteten Vorteile des geplanten Unternehmenszusammenschlusses; die Fähigkeit von IQM, im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss oder in der Zukunft Aktien oder aktiengebundene Wertpapiere auszugeben; und andere Faktoren, die in den bei der SEC eingereichten Unterlagen von RAAQ und IQM beschrieben sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf bestimmten Annahmen, darunter, dass keines der oben genannten Risiken eintritt, dass es keine unvorhergesehenen Veränderungen der Wirtschafts- und Marktbedingungen gibt und dass keine wesentlichen Ereignisse außerhalb des normalen Geschäftsverlaufs eintreten. Weitere Informationen zu diesen und anderen Faktoren, die sich auf solche zukunftsgerichteten Aussagen auswirken können, finden sich in den von IQM und RAAQ bei der SEC eingereichten und noch einzureichenden Unterlagen, unter anderem unter der Überschrift „Risikofaktoren“. Sollten sich eines dieser Risiken verwirklichen oder sich Annahmen als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in diesen zukunftsgerichteten Aussagen implizierten Ergebnissen abweichen. Darüber hinaus spiegeln diese Aussagen die Erwartungen, Pläne und Prognosen des Managements von IQM und RAAQ zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider; spätere Ereignisse und Entwicklungen können zu einer Änderung ihrer Einschätzungen führen. Obwohl IQM und RAAQ sich entscheiden könnten, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu einem späteren Zeitpunkt zu aktualisieren, lehnen sie ausdrücklich jede Verpflichtung dazu ab, sofern dies nicht durch geltende Wertpapiergesetze vorgeschrieben ist. Dementsprechend sollte man sich nicht übermäßig auf diese Aussagen verlassen.

Darüber hinaus spiegeln Aussagen wie „wir glauben“ und ähnliche Aussagen unsere Überzeugungen und Meinungen zu dem jeweiligen Thema wider. Diese Aussagen basieren auf Informationen, die uns zum Zeitpunkt dieser Mitteilung zur Verfügung standen, und obwohl wir der Ansicht sind, dass diese Informationen eine angemessene Grundlage für solche Aussagen bilden, können diese Informationen begrenzt oder unvollständig sein, und unsere Aussagen sollten nicht so ausgelegt werden, dass wir eine erschöpfende Untersuchung oder Überprüfung aller potenziell verfügbaren relevanten Informationen durchgeführt haben. Diese Aussagen sind von Natur aus mit Unsicherheiten behaftet, und Anleger werden darauf hingewiesen, sich nicht übermäßig auf diese Aussagen zu verlassen. Eine Anlage in RAAQ ist keine Anlage in frühere Anlagen, Unternehmen oder verbundene Fonds der Gründer oder Sponsoren von RAAQ. Die historischen Ergebnisse dieser Anlagen sind kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung von RAAQ, die erheblich von der Wertentwicklung früherer Anlagen der Gründer oder Sponsoren von RAAQ abweichen kann.

Teilnehmer an der Aufforderung

RAAQ, IQM und bestimmte ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten und anderen Mitglieder der Geschäftsleitung sowie Mitarbeiter können gemäß den SEC-Vorschriften als Teilnehmer an der Aufforderung zur Stimmrechtsvertretung durch die Aktionäre von RAAQ im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss angesehen werden. Informationen zu den Personen, die gemäß den Vorschriften der SEC als Teilnehmer an der Einholung von Stimmrechtsvollmachten von den Aktionären von RAAQ im Zusammenhang mit dem geplanten Unternehmenszusammenschluss angesehen werden können, werden in der Registrierungserklärung, einschließlich der darin enthaltenen Stimmrechtsvollmacht/des Prospekts, dargelegt, sobald diese bei der SEC eingereicht wird. Weitere Informationen zu den Direktoren und leitenden Angestellten von RAAQ finden Sie im Jahresbericht von RAAQ auf Formular 10-K für das am 31. Dezember 2025 endende Geschäftsjahr, der am 3. März 2026 bei der SEC eingereicht wurde, sowie in den nachfolgenden Einreichungen von RAAQ bei der SEC. Aktionäre, potenzielle Anleger und andere interessierte Personen sollten die Registrierungserklärung, einschließlich der darin enthaltenen Vollmachtserklärung/des Prospekts, sorgfältig lesen, sobald sie verfügbar ist, bevor sie Abstimmungs- oder Anlageentscheidungen treffen. Sie können kostenlose Exemplare dieser Dokumente von den oben genannten Quellen erhalten.

Kein Angebot und keine Aufforderung

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar, noch eine Aufforderung zur Stimmabgabe oder Zustimmung, und es erfolgt kein Verkauf von Wertpapieren in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den Wertpapiergesetzen dieser Rechtsordnung unzulässig wäre, einschließlich aller Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder des Vereinigten Königreichs. Diese Mitteilung ist kein Prospekt, keine Werbung und kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung und darf unter keinen Umständen als solches ausgelegt werden. Ein Angebot von Wertpapieren darf nur mittels eines Prospekts erfolgen, der den Anforderungen von Abschnitt 10 des Securities Act von 1933 in seiner geänderten Fassung oder den Ausnahmeregelungen dazu entspricht. Eine in dieser Mitteilung erwähnte mögliche Doppelnotierung der Stammaktien von IQM an der Helsinki Stock Exchange würde mittels eines Prospekts gemäß der EU-Prospektverordnung erfolgen. EINE ANLAGE IN DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE WURDE WEDER VON DER SEC NOCH VON EINER ANDEREN AUFSICHTSBEHÖRDE GENEHMIGT, NOCH HAT EINE BEHÖRDE EINE BEURTEILUNG ÜBER DIE VORZÜGE DES ANGEBOTS ODER DIE RICHTIGKEIT ODER ANGEMESSENHEIT DER HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN ABGEGEBEN ODER DIESE BESTÄTIGT. JEDE ANDERSLAUTENDE AUSSAGE STELLT EINE STRAFTAT DAR.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.